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Pressemitteilung

Bundestag verweigert Bekanntgabe der Lobbylisten - Bitte um öffentliche Stellungnahme!

Transparenz für selbstherrlichen Ältestenrat ein Fremdwort!?

Sehr geehrter Hr. MdB. Alois Karl!

Im Frühjahr hat die Antikorruptionsorganisation Transparency International fehlende Regeln in Deutschland zum Umgang von Politik und Verwaltung mit Lobbyisten kritisiert. In einer aktuellen Studie zu EU-Ländern und europäischen Institutionen schneidet Deutschland schlechter als Länder wie Bulgarien ab. Von möglichen 100 Prozent bekam Deutschland nur 23 Prozent.

Die Antikorruptionsorganisation Transparency International hat im April den Bericht "Lobbying in Europe: Hidden Influence, Privileged Access" veröffentlicht. Der Bericht zeigt, dass Lobbying in Europa nach wie vor unzureichend reguliert ist und somit Einfallstore für Korruption bietet. Nur sieben von 19 untersuchten Ländern verfügen über gezielte Maßnahmen, die einen fairen Zugang von allen Interessen zum politischen Entscheidungsprozess sicherstellen sollen. Deutschland gehört nicht zu diesen sieben Ländern (Frankreich, Großbritannien, Irland, Litauen, Österreich, Polen und Slowenien).

Transparency forderte für Deutschland insbesondere die Einführung einer Pflicht für öffentliche Vertreter, Kontakte zu Lobbyisten umfassend offenzulegen, ein Register für Lobbyisten und Angaben, inwieweit diese an der Ausarbeitung von Gesetzesvorhaben beteiligt waren.

Edda Müller, Vorsitzende von Transparency Deutschland: "Wir brauchen im Lobbyismus ein transparentes und faires Verfahren. Um den Einfluss von Interessen auf die Gesetzesvorbereitung nachvollziehbar und politisch diskutierbar zu gestalten, ist die Einführung eines legislativen Fußabdruckes in Deutschland und in Europa unabdingbar."

Es soll nicht sein, wie kürzlich von Albert Deß geschehen bezgülich VW, dass Papiere von Lobbyisten als Gesetzesvorlage eingebracht werden ohne dies kenntlich zu machen.

Fast 1000 Lobbyisten haben über die Fraktionen Hausausweise für den Bundestag bekommen. Doch das Parlament will trotz eines Gerichtsurteils die Namen nicht veröffentlichen.

Normalerweise ist der Zugang zum Bundestag stark beschränkt. Schon aus Gründen der Sicherheit kann nicht jeder in das Gebäude. Um so begehrter sind die Hausausweise, mit denen man jederzeit den Bundestag betreten darf.

Für Lobbyisten gibt es zwei Wege, an die Plastikkarten zu kommen. Verbände, die sich auf der öffentlichen Lobbyisten-Liste des Parlaments registrieren lassen, können für ihre Vertreter Hausausweise beantragen. Es liegt dann im Ermessen der Bundestagsverwaltung, ob sie die Anträge akzeptiert.

Neben diesem transparenten Weg gibt es aber ein dunkles Schlupfloch. Lobbyisten können sich auch über die parlamentarischen Geschäftsführer der Fraktionen Zugang verschaffen. Jeder Lobbyist, dessen Antrag auf einen Hausausweis von einem dieser Geschäftsführer gegengezeichnet ist, erhält die Karte. Die Verwaltung prüft nur noch Sicherheitsfragen.

Nach Auskunft des Bundestags haben auf diesem Weg fast 1000 Lobbyisten dauerhaften Zugang zum Gebäude. Das ist nicht nur im Vergleich zu den 630 Abgeordneten eine erstaunlich hohe Zahl. Besonders ärgerlich ist, dass diese Lobbyisten ihrer Tätigkeit im Verborgenen nachgehen können. Der Bundestag weigert sich, die Namen der Einflüsterer bekannt zu geben. Es wird nicht einmal eine Liste ihrer Organisationen veröffentlicht.

Es ist "unerträglich", dass Union und SPD "ihre Lobbykontakte geheim halten", sagt Gregor Hackmack von abgeordnetenwatch.de. Der Rechtsstreit dürfte Jahre dauern. So lange werden die Lobbyisten noch unbekannterweise ihrem Werk nachgehen können.

Nur kann es abgeortneten-watch selbst kaum glauben, aber der Bundestag hat mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD im Ältestenrat tatsächlich jetzt beschlossen, gegen unsere Transparenzklage in Berufung zu gehen!

"Sie erinnern sich: Wir hatten im Juni dieses Jahres vor dem Berliner Verwaltungsgericht erfolgreich ein eindeutiges Urteil erstritten. Danach muss der Bundestag eine Liste aller Lobbyisten offenlegen, die ihren Bundestagshausausweis von den Fraktionen quasi unter dem Tisch erhalten haben. Mit diesen Hausausweisen haben die Lobbyisten direkten Zugang zu den Abgeordnetenbüros.

Der Bundestag hat daraufhin immer wieder die Frist zur Einreichung einer Berufung verlängern lassen. Doch jetzt ist klar: Er geht in die nächste Instanz vor das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg.

Hr. Karl, bitte nehmen Sie zu diesen Vorgängen öffentlich Stellung!

mfG, Adolf Winter, Sprecher des ÖDP-KV-Neumarkt




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