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Pressemitteilung

Hochwasserschutz, Versiegelung, verursachergerechte Gebühren ...

Radwege und immer mehr Versiegelung: Beispiel Schweigersdorf: neue Entwässerung nicht verursachergerecht!?

PM: Aus Anlass der Berchinger Rathaus-Sitzungen am Di. 21.Jan.14 will die erweiterte SPD-Fraktion folgendene Punkte
Hochwasserschutz, Versiegelung und deren verursachergerechte Gebühren anpacken:

Flächenverbrauchs-Bericht 2013: http://www.stmuv.bayern.de/umwelt/boden/flaechensparen/verbrauchsbericht.htm
- daraus ergibt sich eine jährliche Versiegelung für Berching von ca. 4ha/a; sinnvoll wäre eine jährliche Bilanzierung und Reduzierung des Flächenverbrauchs.

Am Beispiel Radwege allgemein und Erneuerung des Oberflächenkanals/Straßenausbaus in Schweigersdorf.
 
Durch Widersprüche gegen die Abwasserbescheide u.a. von Josef Neumeyer wurde die Stadt Berching durch das LRA Neumarkt Ende 2010 gezwungen, Bayerische Gesetze für die gesplittete Abwassergebühr umzusetzen.
Ziel: Versiegelung zu minimieren - u.a. damit Hochwasserschutz - und
für Wasserentsorgung versiegelter Flächen verursachergerechte Gebühren zu erheben.
 
Grundsätzlich stellen wir fest zur Versiegelung, dass durch unnötig viele neue Radwege entlang der Straßen - statt Feldwege miteinzubeziehen - die Versiegelung immer mehr Blüten treibt und z.B. nach Winterzhofen gar kein Bankett mehr begrünt wird.
Wenngleich die Landespolitik dies erkannt und schreibt so z.B. in "Bayern-ländliche Entwicklung":
Die Hochwassergefahr kann dadurch verringert werden, dass das Regenwasser an Ort und Stelle versickern kann. Deshalb wird beim Bau neuer Wege darauf geachtet, möglichst wenig Boden zu versiegeln...  - so spielt dieser Gesichtspunkt praktisch leider keine Rolle!
 
Und konkret zahlen in der Gemeinde Berching nur die Einleiter an die zentralen Kläranlagen für die Regenwasserentsorgung aller, da die Satzung nur für diese gilt !
Viele Bürger in den Ortsteilen haben sich auf Initiative der Fa. Huber zu Kleinkläranlagen hinreißen lassen bzw. es wurde ihnen von der Stadt verordnet.
Regenwasserentsorgungkosten dieser Ortsteile (Straßen u. Gehöfte) werden unzureichend auf die Anlieger umgelegt und von den anderen, die zentral angeschlossen sind, mitgezahlt; das sind: Betriebskosten für den Unterhalt der Regenwasserentsorgung und ggf. Herstellungsbeiträge für den Anschluss an die Regenwasserentsorgungsanlage von Gehöften. Oder wer zahlt, wenn der Bauhof einen Einsatz diesbezüglich hat?
 
Die Umsetzung der gesplitteten Abwassergebühr wurde unvollständig und kontraproduktiv-kostspielig von der Verwaltung durch ein externes Beratungsbüro organisiert und hat durch die Pauschalierung des sog. Flächenbeiwerts keinen wirtschaftlichen Anreiz mehr für den einzelnen Eigentümer möglichst wenig Flächen zu versiegeln.
 
Wir hoffen, die Gemeinde und übergeordnete Förderbehörden nehmen sich dies zu Herzen und überarbeiten Ihre Vorlagen, damit weniger versiegelt wird zu Gunsten des Hochwasserschutzes für Unterlieger; - nur Regenwasser im umbedingt notwendigen Ausmaß abgeleitet wird und alle verursachergerecht herangezogen werden, statt die Kosten den Gemeindebürgern allgemein aufzubürden.
 
Zu klären bleibt bei der Maßnahme Schweigersdorf noch im Speziellen z.B., ob auch die alte Wasserversorgung erneuert wird, wenn schon saniert wird!?

- mit sonnigen Grüßen
:-) Josef Neumeyer

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