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Pressemitteilung

ÖDP-Volksbegehren „Rettet die Bienen!“ eingereicht

Die ÖDP hat am Freitag die Zulassungsunterschriften für das Volksbegehren „Rettet die Bienen“ im Innenministerium eingereicht.

 Insgesamt wurde es von mehr als 90 ooo Bürgerinnen und Bürgern unterzeichnet, darunter rund 450 Unterschriften aus dem Landkreis Neumarkt. Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf soll nicht nur der Ausbau der Ökolandwirtschaft verbindlich werden, sondern auch ein Biotopverbund in Bayern geschaffen werden, der für den Erhalt der Artenvielfalt unabdingbar ist. In weiteren sieben Artikeln des Naturschutzgesetzes sollen die Lebensgrundlagen gesichert und damit den gefährdeten Arten geholfen werden. Unter anderem sollen auch geschützte Gewässerrandstreifen gesetzlich verbindlich werden, ein Thema für das auch die Neumarkter ÖDP seit Jahren eintritt.

„94.700 Unterschriften sind eine phantastische Zahl. Wir bedanken uns sehr herzlich bei den fleißigen Unterstützern“, sagte Landtagskandidat und ÖDP-Kreisvorsitzender Josef Neumeyer. Die ÖDP hatte das Volksbegehren zusammen mit über 80 Bündnispartnern im Mai gestartet, weil sie „dem größten Artensterben seit Menschengedenken nicht mehr tatenlos zusehen wollte“. Bereits die Hälfte der Bienen seien bedroht und über dreiviertel der Falter verschwunden. Auch Vögel und viele andere Arten sind in ihren Beständen drastisch dezimiert.

„Wir wollen auch die Bauern retten“.
„Wichtig ist uns aber auch, dass wir für die Landwirte eine Trendwende einläuten. Denn wir haben ja nicht nur ein massives Artensterben, sondern dazu auch noch ein massives Höfesterben, so dass es in Zukunft in vielen Dörfern keinen Bauern mehr gibt. Auch die Bauern sind Leidtragende der verfehlten Agrarpolitik. Wir wollen endlich faire Bedingungen für unsere Landwirte“, so Neumeyer. Nach Ansicht der ÖDP müsse „endlich der Irrweg der exportorientierten Turbolandwirtschaft gestoppt werden, der zudem auch noch die Bauern in den Entwicklungsländern ruiniert“.

Nach materieller und formaler Prüfung des Volksbegehrens muss das Innenministerium bis spätestens 16. November entscheiden, ob es den Gesetzentwurf zulässt oder ablehnt. Im Frühjahr könnte dann die 14-tägige Eintragungsfrist sein, während der sich rund eine Million Wahlberechtigte in den Rathäusern eintragen müssen, damit es anschließend zum eigentlichen Volksentscheid kommt.

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