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Pressemitteilung

Die Verwaltung der Stadt Berching verhindert die ordnungsgemäße Durchführung des Volksbegehrens für Artenvielfalt

Nicht nur im Internet der Stadt gibt es keine Bekanntmachung; auch im Mitteilungsblatt der Stadt - mit Titelblatt: Amtliche Bekanntmachung der Stadt Berching - ist nichts vom Volksbegehren zu finden. Jetzt ist auch noch die dürftige Bekanntmachung im Schaukasten auf 2m Höhe teilweise verdeckt!?!

Daher eine Beschwerde bei der Rechtsaufsicht:

An Amt für Kommunalangelegenheiten Landratsamt Neumarkt

Hallo Hr. Seger,

in der Stadt Berching gibt es für das Volksbegehren nur die Bekanntmachung im Schaukasten des Rathauses;
neben den unten geschilderten Problem mit dem Mitteilungsblatt ist jetzt auch noch diese Bekanntmachung teilweise verdeckt - siehe Anlagen.

Hiermit beschwere ich mich beim Amt für KA/Ihnen nachdem die Stadt Berching kein Entgegenkommen zeigt.
Und ich bitte Sie geeignete Maßnahmen zu veranlassen, dass dieser Missstand beseitigt wird;
denn dieses Verhalten enthält den Eintragungsberechtigten die legitimen Rechte vor - nach meiner Ansicht!

Bitte um eine kurze Rückmeldung zum Eingang der Beschwerde.

- mit sonnigen Grüßen
:-) Josef Neumeyer, Stadtrat in Berching

Am 04.02.2019 um 11:39 schrieb Josef Neumeyer g17:

An Amt für Kommunalangelegenheiten Landratsamt Neumarkt

Hallo Hr. Seger,

es gibt ein monatl. Berchinger Mitteilungsblatt, das an alle Haushalten verteilt wird;
dazu steht vorne drauf: Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Berching.

Wenn dies schon in dieser Form den Bürgern als Info mit amtlichen Bekanntmachungen zur Verfügung gestellt wird;
so erwarte ich, dass diese amtlichen Bekanntmachungen möglichst vollständig sind und nicht nur nach der Nase der Verwaltung selektiert werden;
andernfalls wäre wenistens ein Hinweis zu geben, dass dies amtlichen Bekanntmachungen der Stadt Berching nicht vollständig sind !!!

So wurden auch in der jetzt vorliegenden Februarausgabe wieder keine Hinweise auf das Volksbegehren und insbesondere auf die zusätzlichen Öffnungszeiten für Berufstätige am kommenden Donnerstag veröffentlicht.
Bei einem Volksbegehren sollte jeder niederschwellig die Möglichkeit haben sich einzutragen, so er dies unterstützen will.

Ich bitte diese nicht nachvollziehbare Selektivität kurzfristig zu klären u. ggf. abzustellen!
- mit sonnigen Grüßen
:-) Josef Neumeyer

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