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Pressemitteilung

Urteil des Bundesverfassungsgerichts mit Auswirkungen auf lokale Klimapolitik

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz ist eine Watschn für die Politiker der Regierungsparteien im Bund, aber auch in Bayern.

Die Verfassungsrichter haben eindrucksvoll klargemacht, dass es nicht reicht, den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen ins Grundgesetz zu schreiben, ohne gleichzeitig wirksame Klimaschutzmaßnahmen zu ergreifen. Den verantwortlichen Politikern darf es nicht durchgehen, sich zwar öffentlichkeitswirksam zum Klimaschutz zu bekennen, aber alles auf die Zeit nach 2030 zu verschieben – auf Kosten und zu Lasten der nachkommenden Generationen, deren Rechte damit massiv beschnitten werden.

Das bahnbrechende Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird gravierende Auswirkungen auf klimapolitische Entscheidungen aller staatlichen Ebenen haben bis hin zur Kommunalpolitik. Nur so lassen sich die Klimaziele, wie die Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 Grad, erreichen. Dazu braucht es nun auf Bundesebene und in Bayern Klimaschutzgesetze, die diesen Namen auch verdienen, sowie ambitioniertere Klimaschutzkonzepte vor Ort.

Entscheidungen, wie die der Stadtratsfraktionen von CSU und UPW zum Ausbau der B299, gehen daher in die völlig falsche Richtung. Da hilft es wenig, bei Stauf auf den dreispurigen Ausbau zu verzichten, aber bei Woffenbach an den ökonomisch und ökologisch unverantwortlichen Ausbauplänen festzuhalten. Wirklich zukunftsweisend wäre der Beschluss, der ausgerechnet am Tag des Verfassungsgerichtsurteils im Neumarkter Stadtrat gefällt wurde, nur gewesen, wenn man sich darin für eine komplette Neuplanung und ein zeitgemäßes Mobilitätskonzept ausgesprochen hätte.

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